Spenden an eine Wohltätigkeitsorganisation, ob spontan oder im Rahmen einer Spendensammlung einer Organisation zur Finanzierung eines bestimmten Projekts, sind von Steuer absetzbar. Eine Spende wird jedoch nicht nur in Form eines klingenden Geldbetrags geleistet, auch wenn die Geldspende in der Regel die häufigste Form der Spende ist. Eine Spende kann nämlich in verschiedenen Formen erfolgen:

Für die letztgenannten Formen von Spenden gibt es Bewertungsmethoden, mit denen eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.

Eine Spende zu tätigen ist in erster Linie ein Akt der Großzügigkeit. Wenn diese Tat mit einem Steuerabzug verbunden werden kann, ist das umso besser. Achten Sie aber darauf, dass Sie sich im Vorfeld vergewissern, dass Ihre Spende steuerlich absetzbar ist. Dazu muss sie unbedingt an eine als gemeinnützig anerkannte Organisation (oder eine Organisation mit einem öffentlichen Zweck) gehen, die ihren Sitz in der Schweiz hat und von der Steuer befreit ist. So kommen Spenden an Vereine mit rein kultischem Zwecken nicht für den Steuerabzug in Frage. Ebenso sind Zeitspenden, wie z. B. ehrenamtliche Tätigkeiten, nicht abzugsfähig.

Zum Zeitpunkt Ihrer Steuererklärung sollten Sie daran denken, Ihre Spenden anzugeben. Dabei müssen alle Beträge, die Sie im vorangegangenen Kalenderjahr an eine begünstigte Organisation gespendet haben, einzeln in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Einige Steuererklärungsprogramme bieten sogar eine Rubrik „Spenden an gemeinnützige Einrichtungen“ an, um dem Steuerzahler eine bessere Orientierung zu bieten.

Sie müssen die Einzahlungsbelege nicht Ihrer Spendenerklärung beifügen. Sie sollten sie jedoch sorgfältig aufbewahren und der Steuerverwaltung zur Verfügung stellen, falls diese zu einem späteren Zeitpunkt für eine Steuerprüfung nachfragt.

Zunächst einmal muss das Steuerharmonisierungsgesetz von allen Kantonen eingehalten werden. Wie der Bund verlangen sie, dass die Vereine, die Spenden erhalten, steuerbefreit sind. Dies ist bei Lilium Mozaik der Fall und Spenden an diese Organisation können von der Steuer abgezogen werden. Einige Kantone verlangen jedoch einen Mindestbetrag (in der Regel 100 CHF), damit die Spende abzugsfähig ist. In den meisten Kantonen schließlich liegt der maximal absetzbare Betrag bei 20% des Nettoeinkommens. Prüfen Sie also im Vorfeld genau, welches Recht in Ihrem Kanton gilt.

Die Erklärung von Spenden erfolgt bei der Steuererklärung im Abschnitt „Abzüge“. Dort müssen Sie den Betrag jeder Spende, die Sie an förderungswürdige Organisationen geleistet haben, klar und deutlich angeben, und zwar unabhängig voneinander, wenn Sie im Laufe des Jahres mehrere Spenden getätigt haben. Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Steuerbescheinigung (der Quittung), die von der begünstigten gemeinnützigen Einrichtung ausgestellt wird: Name der Organisation, gezahlter Betrag und Datum der Zahlung. Der Prozess der Spendenerklärung ist daher besonders einfach.